Keine Zweiklassengesellschaft im Netz! Die #Telekom schafft künstlich Engpässe, um beim Internetzugang doppelt abzukassieren. Das verletzt die #Netzneutralität und belastet vor allem Verbraucher*innen und kleinere Anbieter*innen. Gemeinsam mit @epicenter_works dem Verbraucherzentrale Bundesverband #vzbv und @vanschewick erheben wir Beschwerde bei der #Bundesnetzagentur.
Gemeinsam mit unserem Kläger sind wir vor das Sozialgericht Hamburg gezogen. Er fällt unter das Dublin-Verfahren und ist vom Leistungsausschluss in Hamburg betroffen. Das Gericht bestätigt jetzt: Solange die Überstellung in den zuständigen EU-Staat noch nicht erfolgt ist, besteht weiterhin ein Anspruch auf Sozialleistungen.
Seit Oktober 2024 gilt die Neuregelung im AsylbLG mit einem Leistungsausschluss für Menschen im Dublin-Verfahren, für die ein anderes EU-Land zuständig ist. Für eine freiwillige Ausreise fehlen in der Regel die Papiere und die Zustimmung des Ziellands, Überstellungen dauern oft Monate oder scheitern ganz.
Obwohl die Betroffnen nicht ausreisen können, sieht die Neuregelung vor, dass nach 2 Wochen nur noch im Härtefall Leistungen gewährt werden müssen. Mehrfach haben Sozialgerichte wegen verfassungsrechtlicher Bedenken den Ausschluss gekippt. Hamburg hielt dennoch daran fest & zwar rechtswidrig.
Das menschenwürdige #Existenzminimum steht allen Menschen zu. Deutschland ist nach Unionsrecht verpflichtet, schutzsuchenden Personen - solange sie im Land sind - das Nötigste zum Leben, also auch ein Obdach, zu gewähren. Der Leistungsausschluss ist damit unvereinbar.
Mit PRO ASYL und @lsvd geht’s weiter gegen das Datenmonster #Ausländerzentralregister (AZR). Aus dem AZR werden persönliche Daten an den Verfassungsschutz übermittelt. Dagegen haben wir heute Klage am Verwaltungsgericht Ansbach erhoben. SPD und Union brauchen ein klares Signal gegen eine weitere AZR-Ausweitung! 🧵
Schluss mit SLAPPs – strategische Klagen, die kritische Stimmen aus dem demokratischen Diskurs drängen, müssen schärfer sanktioniert werden. Wie das aussehen kann, zeigt die neue Studie von GFF, @OttoBrennerStiftung, Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in @wirsindverdi und Umweltinstitut München.
Vereine müssen sich stets an Recht & Gesetz halten. Aufrufe zu Gewalt bei Demos oder andere Formen der Straftaten sind nicht erlaubt. Außerdem dürfen Vereine nicht diskriminieren, indem sie z.B. Menschen wegen einer Behinderung oder ihres Geschlechts von Förderungen ausschließen.
Vereine dürfen ihre politische Auffassung durchaus zugespitzt äußern. Sie muss aber objektiv und sachlich fundiert sein, z.B. durch Studien. Bei der politischen Bildungsarbeit gelten strengere Regeln: Themen müssen offen, sachlich und ausgewogen diskutiert werden.
Werteneutral versus Parteineutral: Vereine dürfen Parteien nicht (un)mittelbar unterstützen, z.B. durch Spenden. Sich aber beispielsweise sachlich mit Aussagen einer Partei befassen, ist hingegen erlaubt.
Ein Verein darf sich nicht überwiegend politisch betätigen: Gemeinnützige Organisationen müssen auch andere Aktivitäten verfolgen, um ihren Satzungszweck zu fördern. Je nach gemeinnützigem Zweck kann es sich dabei etwa um konkrete Förderprogramme handeln, aber z.B. auch um die Durchführung von wissenschaftlichen Studien.
In politisch bewegten Zeiten wie diesen ist eine starke #Zivilgesellschaft umso wichtiger. Doch dürfen sich gemeinnützige Organisationen überhaupt gegen #Rechtsextremismus engagieren, ohne ihre #Gemeinnützigkeit zu riskieren? Unsere Studie zur "Vereinbarkeit eines Engagements gegen Rechtsextremismus mit dem Gemeinnützigkeitsrecht" klärt auf – das Wichtigste im Thread👇
Die konkrete Tätigkeit eines Vereins muss zu ihrer Satzung passen. Z.B. darf ein Umweltverein eine Petition unterstützen, die einen besseren Ausbau von Radwegen fordert. Außerhalb ihrer Satzungszwecke dürfen sich gemeinnützige Vereine nur „gelegentlich“ zu tagespolitischen Themen äußern. Ein Sportverein dürfte sich als Reaktion auf einen aktuellen Vorfall z.B. gegen Rassismus aussprechen.
Ein verfassungswidriges #Bundesverfassungsschutzgesetz!? Wir gehen dagegen vor das BVerfG! Nach einer Gesetzesänderung darf der #Verfassungsschutz ohne ausreichend strenge Hürden personenbezogene Daten an andere Behörden weitergeben. Den Betroffenen drohen schwerwiegende Folgen in Beruf und Privatleben. Gemeinsam mit Klimaaktivist*innen & einem Gastwirt haben wir deshalb Verfassungsbeschwerde erhoben. Wir wollen erreichen, dass die Datenweitergabe an strenge Voraussetzungen geknüpft wird.
#Schmerzgriffe dürfen nur im absoluten Ausnahmefall eingesetzt werden, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht. Im Regelfall kann – und muss – die #Polizei Demonstrierende wegtragen, ohne ihnen Schmerzen zuzufügen. Die unnötige Zufügung von Schmerzen ist ein schwerer Eingriff in das #Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.
Dabei kann das menschenrechtliche #Folterverbot aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt sein. Gefährdet ist auch die #Versammlungsfreiheit: Wenn Menschen mit #Gewalt rechnen müssen, wenn sie sich friedlich engagieren, werden sie nachhaltig davon abgeschreckt, gemeinsam in der Öffentlichkeit Kritik an politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen zu äußern.
Ist die AfD verfassungswidrig? Diese Frage möchten wir klären mit einem umfangreichen Gutachten. Und dafür brauchen wir deine Hilfe! Wir suchen: Zwei Rechtsextremismusexpert*innen, ein*e Expert*in für Recherche und Dokumentation und drei Volljurist*innen. Jetzt bewerben! freiheitsrechte.org/jobs
Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt für alle Menschen! Keine Grundrechte zweiter Klasse für Geflüchtete. Dafür ziehen wir jetzt ein zweites Mal mit #ProAsyl vor das Bundesverfassungsgericht!
Der Beschwerdeführer aus Guinea lebte in einem Berliner Übergangswohnheim. 2019 drang die Polizei mit einem Rammbock gewaltsam in sein Zimmer ein, um ihn für die Abschiebung zu ergreifen. Dagegen ging er vor Gericht – & scheiterte zuletzt vor dem BVerwG.🧵