U.a. sind Überweisungen & Online-Käufe nicht möglich. Kleinere Supermärkte o. Bäckereien akzeptieren keine Kreditkarten. Die Kartennutzung ist regional begrenzt. Die Konsequenz: bestimmte Bedarfe können gar nicht gedeckt werden & andere nur teurer. Selbstbestimmt & sparsam Einkaufen? Fehlanzeige!
Heute ist #FeministischerKampftag ✊. Seit 1949 ist die Gleichberechtigung im Grundgesetz garantiert - Dank des unermüdlichen Einsatzes von Frauen wie Elisabeth Selbert. Gemeinsam mit euch kämpfen wir für die gelebte #Gleichberechtigung aller Geschlechter und gegen Diskriminierung 🧵.
Frauen und queere Menschen sind besonders oft von digitaler Gewalt betroffen! Im Kampf gegen digitale Gewalt haben wir mit der Alfred Landecker Foundation die Marie-Munk-Initiative ins Leben gerufen und einen Entwurf für ein Digitales Gewaltschutzgesetz vorgelegt.
Equal Pay ist nicht verhandelbar. 2023 urteilte das Bundesarbeitsgericht auf unsere Klage: eine Frau darf für die gleiche Arbeit nicht weniger verdienen als ein Mann, bloß weil dieser mehr Geld verlangt hat! Ein Meilenstein – und doch: der aktuelle Pay Gap = 18 Prozent!
Unsere Klägerin sonnte sich – wie viele anwesende Männer – oberkörperfrei auf einem Wasserspielplatz und musste deswegen den Platz verlassen. Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, die das Land Berlin nach über zwei Jahren Rechtsstreit endlich anerkannte!
Selbstbestimmungsgesetz: Geschlechtseintrag und Vorname sollen künftig selbstbestimmt korrigiert werden können. Ein Meilenstein für Gleichberechtigung und Vielfalt, doch der Gesetzgebungsprozess stockt! Wir bleiben dran ✊.
Gemeinsam mit dem Bündnis VersammlungsgesetzNRWStoppen haben wir heute vor einem Jahr vor dem Verfassungsgerichtshof NRW Verfassungsbeschwerde gegen das Versammlungsgesetz NRW eingelegt. Mit der Beschwerde greifen wir verfassungswidrige Regeln des Versammlungsgesetzes NRW an wie erweiterte #Überwachungsbefugnisse, Vermummungs- & Störungsverbot sowie ein präzedensloses Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen, das sich gegen die Klimabewegung richtet. Unterstütze uns: http://freiheitsrechte.org/join
Problematisch an Regeln wie dem Militanz-, Störungs- & Vermummungsverbot ist, dass sie weitreichend & unbestimmt formuliert sind. Protestierende können nie wissen, ob sie sich strafbar machen – das schreckt davor ab, #Grundrechte wahrzunehmen. NRW erweitert zudem die Befugnis zur staatlichen Videoüberwachung enorm. Die neuen Regeln sehen vor, dass die #Polizei jegliche #Demonstration filmen darf – sogar heimlich. Solche Regeln wirken einschüchternd & schrecken vor der Teilnahme an einer Demo ab.
Alle #verdächtig? Die Verhandlung unserer Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz vor dem @bverfg läuft. Maria Scharlau, Pressesprecherin der GFF, erklärt, worum es genau geht.
Aslan unterrichtet seit Januar 2022 „Interkulturelle Kompetenz“ und hatte schon einen Lehrauftrag für das aktuelle Wintersemester. Nachdem sie im Mai auf Twitter ihre Sorge über rechte & rassistische Kräfte bei der Polizei geäußert hatte, widerrief die Hochschule den Lehrauftrag. https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/bahar_aslan
Das Land NRW hatte Beschwerde gegen das von uns erstrittene Urteil des VG Gelsenkirchen eingelegt. Heute bestätigt das OVG Münster: Der Widerruf war rechtswidrig. Die Polizeihochschule HSPV NRW hätte @baharaslan_ die Eignung zur Lehrbeauftragten nicht absprechen dürfen.
Insbesondere kritisiert das Gericht, dass die HSPV NRW sachfremde Umstände in seine Erwägungen miteinbezieht. So stützen sie sich auf eine nicht vorgelegte Nebentätigkeitsgenehmigung, für deren Vorlage es aber nach klarer Aussage des Gerichts keine rechtliche Grundlage gibt.
„Das Oberverwaltungsgericht hat nicht nur bestätigt, dass der Widerruf des Lehrauftrags rechtswidrig ist, sondern auch die zahlreichen vorgeschobenen Argumente des Landes für nicht tragfähig erachtet“, sagt Kooperationsanwalt @patrickheinemann
Obgleich wir uns über den Erfolg freuen: Wie zuvor bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, hat sich auch das Oberverwaltungsgericht Münster nicht mit der grundrechtlichen Dimension dieses Falls befasst. Eine vertane Chance, die Meinungsfreiheit explizit zu stärken.
Mit dieser Entscheidung des OVG Münster ist das Verfahren abgeschlossen – Rechtsmittel stehen dem Land nicht offen. @baharaslan_ .s Weg vor Gericht hat sich gelohnt – besser wäre jedoch, wenn Behörden von vornherein rechtmäßig handeln, auch und gerade gegenüber kritischen Stimmen.
Um Hinweisgeber*innen in der Polizei besser zu schützen, haben wir im Juli das Projekt „Mach Meldung!“ gestartet. Das Projekt will potenziellen Whistleblower*innen Informationen über Meldewege an die Hand geben sowie die Problemlage durch Studien besser untersuchen. https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/mach_meldung