David Werdermann, Verfahrenskoordinator bei der GFF: „Die weitgehenden Befugnisse des Inlandsgeheimdienstes gefährden das Grundrecht, über die eigenen Daten zu bestimmen. Karlsruhe muss hier klare Grenzen setzen: Daten aus geheimdienstlicher Überwachung dürfen nur unter strengen Voraussetzungen an andere Behörden gehen.“
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