Dabei kann das menschenrechtliche #Folterverbot aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt sein. Gefährdet ist auch die #Versammlungsfreiheit: Wenn Menschen mit #Gewalt rechnen müssen, wenn sie sich friedlich engagieren, werden sie nachhaltig davon abgeschreckt, gemeinsam in der Öffentlichkeit Kritik an politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen zu äußern.
#Schmerzgriffe dürfen nur im absoluten Ausnahmefall eingesetzt werden, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht. Im Regelfall kann – und muss – die #Polizei Demonstrierende wegtragen, ohne ihnen Schmerzen zuzufügen. Die unnötige Zufügung von Schmerzen ist ein schwerer Eingriff in das #Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.