Dabei kann das menschenrechtliche #Folterverbot aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt sein. Gefährdet ist auch die #Versammlungsfreiheit: Wenn Menschen mit #Gewalt rechnen müssen, wenn sie sich friedlich engagieren, werden sie nachhaltig davon abgeschreckt, gemeinsam in der Öffentlichkeit Kritik an politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen zu äußern.