#Schmerzgriffe dürfen nur im absoluten Ausnahmefall eingesetzt werden, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht. Im Regelfall kann – und muss – die #Polizei Demonstrierende wegtragen, ohne ihnen Schmerzen zuzufügen. Die unnötige Zufügung von Schmerzen ist ein schwerer Eingriff in das #Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.