Gemeinsam mit unserem Kläger sind wir vor das Sozialgericht Hamburg gezogen. Er fällt unter das Dublin-Verfahren und ist vom Leistungsausschluss in Hamburg betroffen. Das Gericht bestätigt jetzt: Solange die Überstellung in den zuständigen EU-Staat noch nicht erfolgt ist, besteht weiterhin ein Anspruch auf Sozialleistungen.