Die konkrete Tätigkeit eines Vereins muss zu ihrer Satzung passen. Z.B. darf ein Umweltverein eine Petition unterstützen, die einen besseren Ausbau von Radwegen fordert. Außerhalb ihrer Satzungszwecke dürfen sich gemeinnützige Vereine nur „gelegentlich“ zu tagespolitischen Themen äußern. Ein Sportverein dürfte sich als Reaktion auf einen aktuellen Vorfall z.B. gegen Rassismus aussprechen.