In politisch bewegten Zeiten wie diesen ist eine starke #Zivilgesellschaft umso wichtiger. Doch dürfen sich gemeinnützige Organisationen überhaupt gegen #Rechtsextremismus engagieren, ohne ihre #Gemeinnützigkeit zu riskieren? Unsere Studie zur "Vereinbarkeit eines Engagements gegen Rechtsextremismus mit dem Gemeinnützigkeitsrecht" klärt auf – das Wichtigste im Thread👇
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Freiheitsrechte.org - GFF (freiheitsrechte@chaos.social)'s status on Friday, 28-Feb-2025 22:21:10 JST Freiheitsrechte.org - GFF
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Freiheitsrechte.org - GFF (freiheitsrechte@chaos.social)'s status on Friday, 28-Feb-2025 22:21:09 JST Freiheitsrechte.org - GFF
Die konkrete Tätigkeit eines Vereins muss zu ihrer Satzung passen. Z.B. darf ein Umweltverein eine Petition unterstützen, die einen besseren Ausbau von Radwegen fordert. Außerhalb ihrer Satzungszwecke dürfen sich gemeinnützige Vereine nur „gelegentlich“ zu tagespolitischen Themen äußern. Ein Sportverein dürfte sich als Reaktion auf einen aktuellen Vorfall z.B. gegen Rassismus aussprechen.
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Freiheitsrechte.org - GFF (freiheitsrechte@chaos.social)'s status on Friday, 28-Feb-2025 22:22:16 JST Freiheitsrechte.org - GFF
Ein Verein darf sich nicht überwiegend politisch betätigen: Gemeinnützige Organisationen müssen auch andere Aktivitäten verfolgen, um ihren Satzungszweck zu fördern. Je nach gemeinnützigem Zweck kann es sich dabei etwa um konkrete Förderprogramme handeln, aber z.B. auch um die Durchführung von wissenschaftlichen Studien.