Lena Frerichs, Juristin bei der GFF: „Es ist absurd, dass der Leistungsausschluss überhaupt durch das Gesetzgebungsverfahren gekommen ist. Die heutige Entscheidung stellt klar, dass das menschenwürdige Existenzminimum weder durch Gesetz noch durch Behörden ausgehebelt werden kann.“
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