Seit Oktober 2024 gilt die Neuregelung im AsylbLG mit einem Leistungsausschluss für Menschen im Dublin-Verfahren, für die ein anderes EU-Land zuständig ist. Für eine freiwillige Ausreise fehlen in der Regel die Papiere und die Zustimmung des Ziellands, Überstellungen dauern oft Monate oder scheitern ganz.