Obwohl die Betroffnen nicht ausreisen können, sieht die Neuregelung vor, dass nach 2 Wochen nur noch im Härtefall Leistungen gewährt werden müssen. Mehrfach haben Sozialgerichte wegen verfassungsrechtlicher Bedenken den Ausschluss gekippt. Hamburg hielt dennoch daran fest & zwar rechtswidrig.