@madalex Das ruft die Wirtschaft auch heute schon + weist darauf hin, dass wir ohne Zuwanderung wirtschaftlich abrutschen werden. Offensichtlich erreicht das Argument aber nur noch eine kleine Minderheit. Deshalb teile ich den (vermutlich ohnehin ironisch gemeinten) Optimismus nicht.
Spoiler: Szenario 2 ist übrigens das bei weitem wahrscheinlichere. Denn mit Ausgrenzung und Ausländer*innen-Hass schaffen wir genau den Nährboden, den terroristische Gruppen brauchen, um labile Menschen leichter radikalisieren zu können. Das ist keine neue Erkenntnis. Aber nach ihr zu handeln wird immer schwieriger, weil genaues Hinschauen und rationales Handeln zunehmend diskreditiert werden.
Szenario 2: es passiert auch weiter das, was bisher passiert ist - Menschen, die oft sogar schon länger hier leben, radikalisieren sich unbemerkt und verüben Terroranschläge.
Hat mal jemand von der "Macht die Grenzen dicht!"-Fraktion darüber nachgedacht, wann und mit welchem Argument wir jemals wieder die Grenzen öffnen könnten?
Das #BVerfG hat das neue Bundestagswahlrecht im Wesentlichen für verfassungsgemäß befunden. Nur den Wegfall der "Grundmandatsklausel" bei Fortgeltung der 5%-Hürde hat es vorläufig korrigiert. Der Gesetzgeber kann das so hinnehmen oder eine andere Lösung suchen.
#Rechtsstaat#Justiz Auslieferung non-binärer Person in queer-feindliches, nicht-rechtsstaatliches Ungarn klappt über Nacht, trotz Behörden bekannter Anrufung des BVerfG + U-Haft. Formal evtl rechtmäßig, aber Eindruck, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden sollten, bevor BVerfG entscheiden kann, kann man sich kaum entziehen. Wer Verhältnis zwischen Exekutive + Judikative als Konkurrenz oder Wettlauf betrachtet, sollte sein Rechtsstaatsverständnis überdenken.
Land kann seine Bediensteten verpflichten, sich in dienstlichen Äußerungen an #Rechtschreibung zu halten. Maßstab ist "Amtliches Regelwerk" gem. Rat für dt. Rechtschreibung - inkl. "/innen"
Man kann nicht: - kraft GG unabhängige Richter*innen, Wissenschaftler*innen zwingen - Verstoß gg. GG. - künftige Änderungen im Amtl. Regelwerk ignorieren - Verstoß gg. Gesetzesbindung der Verwaltung.
@tessarakt Genau. Es ist eine Empfehlung, die auf Beobachtung des tatsächlichen (!) Sprachgebrauchs beruht. Umsetzung erfolgt über Verwaltungsvorschriften (VwV) + Lehrpläne etc.
Wenn aber die BY-Landesregierung ankündigt, dass sie künftige Änderungen des Amtlichen Regelwerks nicht mitmachen will, dann verabschiedet sie sich von der selbst geschaffenen Bindung an ihre eigene VwV + handelt damit gegen die Gesetzesbindung der Verwaltung, Art. 20 GG.
Demonstrationen wirken nur, weil sie stören. Das wusste man 1949 + hat es bewusst erlaubt. Nicht jede Störung, die Unbeteiligte trifft, kann dh. rechtswidrig sein.
Aber: über die "Verwerflichkeitsklausel" in § 240 StGB wird "Nötigung" so unbestimmt, dass politische Urteile möglich werden - in jede Richtung.
Deshalb: wir brauchen einen klar definierten, demokratie-freundlichen § 240 StGB.
Wenn Politik aber hohe Zahlen fordert, kann es vermehrt gut integrierte Menschen + Familien treffen, weil die nicht abtauchen.
Wenn nur Formalverstoß (späte Passvorlage) "#Kriminalität" begründet, ist #Verhältnismäßigkeit aber fraglich + auch Durchführung (darf nicht packen) diskreditiert #Rechtsstaat, ohne dass damit 1 einziges Problem bei #Migration + #Integration gelöst würde, schon wg. geringer Zahl.
Hier trötet der Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu Themen rund um Justiz und Rechtsstaat. Tröts geben meine persönlichen Ansichten wieder. Sie sind keine amtlichen Verlautbarungen und auch keine Pressemitteilungen. Auf intensive, kontroverse, bunte und respektvolle Diskussionen freue ich mich!