#Justiz #Demokratie #Rechtsstaat
Das #BVerfG hat das neue Bundestagswahlrecht im Wesentlichen für verfassungsgemäß befunden. Nur den Wegfall der "Grundmandatsklausel" bei Fortgeltung der 5%-Hürde hat es vorläufig korrigiert. Der Gesetzgeber kann das so hinnehmen oder eine andere Lösung suchen.
Worum geht es?
Unser #Wahlrecht kombiniert mehrere Prinzipien.
Mehrheitswahlrecht: mit der Erststimme wählt man Wahlkreiskandidat*innen = Persönlichkeitswahl.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wahlrechtsreform-bundesverfassungsgericht-104.html
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