Demonstrationen wirken nur, weil sie stören. Das wusste man 1949 + hat es bewusst erlaubt. Nicht jede Störung, die Unbeteiligte trifft, kann dh. rechtswidrig sein.
Aber: über die "Verwerflichkeitsklausel" in § 240 StGB wird "Nötigung" so unbestimmt, dass politische Urteile möglich werden - in jede Richtung.
Deshalb: wir brauchen einen klar definierten, demokratie-freundlichen § 240 StGB.
Nicht einfach, sicher. Aber nötig, sehr sicher.