#Justiz #Klimakrise #LetzteGeneration
Hier stellen sich Grundsatzfragen:
- Ist es i.S.v. § 240 StGB "verwerflich", Politik durch Proteste zu Einhaltung geltender Gesetze zu "nötigen"?
- Gilt hier Widerstandsrecht, Art. 20 IV GG? (Spoiler: nein)
- Müsste stattdessen Regierung verklagt werden - obwohl BVerfG mangelhaften staatl. Klimaschutz schon festgestellt hat?
Prüfstein: soll/kann Antwort auch gelten, wenn es um gegenteilige Anliegen geht?