#Rechtsstaat #Justiz Auslieferung non-binärer Person in queer-feindliches, nicht-rechtsstaatliches Ungarn klappt über Nacht, trotz Behörden bekannter Anrufung des BVerfG + U-Haft. Formal evtl rechtmäßig, aber Eindruck, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden sollten, bevor BVerfG entscheiden kann, kann man sich kaum entziehen. Wer Verhältnis zwischen Exekutive + Judikative als Konkurrenz oder Wettlauf betrachtet, sollte sein Rechtsstaatsverständnis überdenken.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/maja-t-auslieferung-ungarn-bverfg-eilantrag-zu-spaet/