@tessarakt Genau. Es ist eine Empfehlung, die auf Beobachtung des tatsächlichen (!) Sprachgebrauchs beruht. Umsetzung erfolgt über Verwaltungsvorschriften (VwV) + Lehrpläne etc.
Wenn aber die BY-Landesregierung ankündigt, dass sie künftige Änderungen des Amtlichen Regelwerks nicht mitmachen will, dann verabschiedet sie sich von der selbst geschaffenen Bindung an ihre eigene VwV + handelt damit gegen die Gesetzesbindung der Verwaltung, Art. 20 GG.
Wird sie nicht tun. Wetten?