Was ich weiß: Wenn du durch Abstammung Deutscher wirst, auch wenn es auf Antrag später geschieht (z.B. weil du als Kind eines deutschen Elternteils im Ausland geboren wurdest) dann gilt das so, als ob du von Geburt an deutsch warst. Das ist dann nicht Einbürgerung, sondern nur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Gleiches galt früher auch für Bürger der DDR.
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