@HistoPol @mina @2ndStar @evelynefoerster @SilviaMarton @MaJ1 Das wesentliche sind zwei Dinge:
Eine Staatsangehörigkeit ist buchstabengetreu ein Besitzanspruch des Staats an "seinen" Angehörigen, nicht umgekehrt, der Gesetzestext ist also sprachlogisch falsch.
Der andere Punkt: Nicht-Deutrsche können die Staatsangehörigkeit erwerben - sie wird "verliehen". Ist im Gegensatz zu einer Staatsbürgerschaft nicht entziehbar. In D muss man sogar aus der Staatsangehörigkeit entlassen werden - Antrag!