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Ein Blick ins Gesetz...und ich dachte, die Bundeszentrale für politische Bildung muss man nicht nochmals überprüfen, aber...Du hast Recht, ein Elternteil reicht.
Einen riesigen Unterschied z.B. zu den USA gibt es in Absatz 3:
"(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
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seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt...