@HistoPol @mina @2ndStar @evelynefoerster @SilviaMarton @MaJ1 Staatsangehöriger ist ein Konzept, das - im Gegensatz zum Staatsbürger, der schon der Cives im alten Rom war - erst im preußischen Kaiserreich 1913 geschaffen wurde. Willi II hat das DR II und die Deutschen als sein Eigentum betrachtet. Sie gehören dem Staat, also ihm, denn er sah sich als der Staat. Ganz im Sinne Louis XIV: 'Létat c'est moi!. Er war der Souverän. die Menschen die Objekte der Staatsgewalt. Ihnen wurden Rechte gewährt.