Die Geburtsurkunde alleine sagt absolut nichts aus.
Wenn deine Eltern keinen dauerhaften Aufenthaltstitel in der BRD haben, gibt's auch bei Geburt in Deutschland keine Staatsbürgerschaft.
Ich weiß nicht, ob das noch so aktuell ist, aber es gab mal eine "Kinderstaatsangehörigkeit", die auch wieder entzogen werden konnte, wenn du mit 18 weiterhin die deiner Eltern behalten wolltest.