Die Berliner Staatsanwaltschaft befand schon 2023, die „Letzte Generation“ sei keine kriminelle Vereinigung. Diese Position vertrat man auch in München, änderte aber die Beurteilung. Auch in Flensburg ist eine Aktivistin nach §129 angeklagt. Philipp Schönberger und Katharina Naujoks diskutierten für @verfassungsblog was es heißt – und wie gefährlich es ist – wenn eine liberale Demokratie mit dem Vorwurf nach §129 StGB Klimaproteste und politische Teilhabe kriminalisiert: https://verfassungsblog.de/%c2%a7-129-stgb-und-die-erheblichkeit-der-erheblichkeit/
Gestern wurden 5 Aktivist*innen der „Letzten Generation“ für die Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. @arnesemsrott veröffentlichte 2023 verbotenerweise die Gerichtsbeschlüsse zu den umstritten Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft. Allein der Vorwurf nach §129 StGB öffnete die Türen für Maßnahmen, die von Öffentlichkeit, Jurist*innen und Gerichten kritisch gesehen werden: Razzien, Beschlagnahmungen, das Abhören eines Pressetelefons: https://fragdenstaat.org/blog/2023/08/22/hier-sind-die-gerichtsbeschlusse-zur-letzten-generation/?pk_campaign=mastodon