Die Berliner Staatsanwaltschaft befand schon 2023, die „Letzte Generation“ sei keine kriminelle Vereinigung. Diese Position vertrat man auch in München, änderte aber die Beurteilung. Auch in Flensburg ist eine Aktivistin nach §129 angeklagt. Philipp Schönberger und Katharina Naujoks diskutierten für @verfassungsblog was es heißt – und wie gefährlich es ist – wenn eine liberale Demokratie mit dem Vorwurf nach §129 StGB Klimaproteste und politische Teilhabe kriminalisiert: https://verfassungsblog.de/%c2%a7-129-stgb-und-die-erheblichkeit-der-erheblichkeit/