Der SPD-Landtagsabgeordnete Horst Arnold hat vom Testbetrieb ebenfalls durch den BR erfahren. Er hält das Vorgehen des LKA für "rechtlich äußerst grenzwertig". Er kündigt im BR-Interview an, die SPD werde den Vorgang im Landtag thematisieren.
Professor Mark Zöller, Experte für Strafrecht und Digitalisierung von der Ludwig-Maximilians-Universität München, hält das Vorgehen von Polizei und Ministerium gar für "juristisch schlicht rechtswidrig".
Die Gesetzesänderung in Bayern soll demnächst kommen, doch der Testbetrieb mit echten Personendaten läuft bereits seit mehreren Monaten. Das bayerische Innenministerium schreibt uns, das sei durch das Datenschutzgesetz gedeckt.
Der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Thomas Petri @BayLfD hat erst durch die Anfrage des BR vom Test erfahren. Er hat Zweifel, ob es eine rechtliche Grundlage dafür gibt und will den Vorgang prüfen.
Die Analyse-Software von #Palantir ist in der Lage, verschiedene Datenbanken zu verbinden und automatisiert auszuwerten, um so bislang verborgene Querverbindungen zu entdecken.
Für den polizeilichen Einsatz der Software muss in #Bayern das #Polizeiaufgabengesetz geändert werden. Denn das #Bundesverfassungsgericht hat im Februar entschieden hat, dass automatisierte Datenanalysen bei der Polizeiarbeit nur in engen Grenzen erlaubt sind.
Wir haben erfahren, dass beim bayerischen Landeskriminalamt ein Testbetrieb der #Palantir-Software mit echten Personendaten läuft. Warum das heikel sein könnte - ein kurzer🧵