Morgen früh spreche ich übrigens bei der Schwerbehindertenvertretenden-Jahrestagung der IGBCE BWS in Hannover über KI und die Zukuft eines inklusiven Arbeitsmarkts.
Wer von euch ist denn vielleicht auch dort?
Morgen früh spreche ich übrigens bei der Schwerbehindertenvertretenden-Jahrestagung der IGBCE BWS in Hannover über KI und die Zukuft eines inklusiven Arbeitsmarkts.
Wer von euch ist denn vielleicht auch dort?
🇪🇺 Hier brauch ich das ja sicher nicht zu sagen, aber bitte geht heute wählen.
Gebt eure Stimme einer demokratischen Partei und nicht so einer, die die Inklusion von Menschen mit Behinderung als Ideologieprojekt betrachtet.
Wir haben der EU sehr viel zu verdanken, und wenn wir nicht auf dieser Ebene weitermachen können, z.B. mit einem gesamteuropäischen Schwerbehindertenausweis, wird unser Leben wohl nicht unbedingt besser.
Viel Spaß im Wahllokal! 💚✨
Übrigens hat, soweit ich das korrekt überblickt habe, nur eine einzige deutsche Partei bei der Europawahl eine Person mit körperlich sichtbarer Behinderung auf den ersten 10 Listenplätzen und damit auf dem Stimmzettel gedruckt.
Das sind die Grünen mit Katrin Langensiepen auf Listenplatz 7, sie hat also gute Chancen, wieder ins Parlament einzuziehen.
Wenn ihr noch eine Wahlempfehlung brauchtet, da ist sie.
Alle machen, was sie wollen... Gesetze scheinen vollkommen egal zu sein, wenn schon die Durchsetzungsstellen damit anfangen, nochmal eigene Regeln festzulegen, was von den Gesetzen denn nun wirklich ganz doll dringend und auf jeden Fall sofort umgesetzt werden muss.
Und alle anderen feiern sich dann dafür, die Anforderungen teilweise zu erfüllen, ihre Software dann aber nie mehr anzufassen, bis sie irgendwann neu entwickelt wird.
Oh, was übrigens auch witzig ist und mir jetzt gerade erst bewusst wurde: In den Mindestkriterien sind so Sachen wie Audiodeskription enthalten.
Wir erinnern uns: AAA-Kriterien wie eben Audiodeskription sind explizit nicht Teil der gesetzlichen Anforderungen.
In Berlin aber dann wohl schon?
Ich bin verwirrt.
Mal wieder ein WTF-Moment: Die Berliner Senatskanzlei hat einen Teil der geltenden gesetzlichen Anforderungen an die digitale #Barrierefreiheit zu "Mindestkriterien" erklärt.
Aber sie haben keine Dokumente dazu, in denen steht, warum und auf welcher Grundlage sie genau diese Kriterien ausgewählt haben und weshalb sie sich über das Gesetz hinwegsetzen.
Zumindest sagen sie das. Ich habe gegen einen IFG-Bescheid Widerspruch eingelegt und hoffe, bald Infos zu bekommen: https://fragdenstaat.de/anfrage/mindestkriterien-fuer-die-digitale-barrierefreiheit/#-
Heute jährt sich das Inkrafttreten des Grundgesetzes zum 75. Mal. Alles Gute an eine der freiheitlichsten und fortschrittlichsten Verfassungen, die wir weltweit so haben.
Erinnern wir uns trotzdem daran: Das Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung steht erst seit 30 Jahren, nämlich seit 1994, drin.
Ich war gestern bei einer Veranstaltung im @mkz zu staatlicher Überwachung mit @annskaja
Und je länger ich darüber reflektiere, desto mehr Angst bekomme ich davor. Ich sehe nicht mal "normale" klassische Überwachungskameras. Mein Verhalten überall ist behinderungsbedingt immer maximal atypisch, z.B. mit Blindenstock laufend oder alles mögliche ertastend. Online mit Screenreader oder Zoom, was den Cursor ungewöhnlich bewegt.
Ich kenne die Blicke von Menschen. Aber das ist was anderes.
Mir war schon bewusst, dass der Staat schon jetzt ziemlich weitreichende Befugnisse hat und ich eigentlich nirgends hingehen kann oder nichts online machen kann, ohne überwacht zu werden. Mich zu fingerprinten ist wahrscheinlich eine der einfachsten Aufgaben überhaupt.
Und das ist ganz schöner Mist. Können wir bitte, im Sinne aller, weniger Überwachung haben? Bringt doch meistens sowieso nix und verschiebt Probleme wenn überhaupt woanders hin.
Der Wahl-O-Mat für die #Europawahl ist da - und mit ihm kommt eine frische 'Erklärung zur #Barrierefreiheit', in der die @bpb erklärt, das Tool sei nun vollständig konform mit den gesetzlichen Anforderungen.
Aber ist das wirklich so?
Schon mit den ersten beiden Klicks wird dort die Nichtkonformität zu den Punkten 9.5 Nr. 16 und 20 der EN 301 549 sichtbar. Beide stellen für einige seh- und motorisch behinderte Menschen erhebliche Barrieren dar.
🧵
Dort geht es um die Größe von Schaltflächen, damit alle Menschen diese problemlos betätigen können, und um das Abspielen von Animationen, wenn man mit der Seite interagiert. Der Wahl-O-Mat respektiert hier nicht die Browser-Einstellungen und zeigt immer Animationen, und auch beim Content-Reflow werden immer wieder Elemente animiert.
Die Punkte 9.5 der EU-Norm enthalten WCAG-Kriterien der Stufe 'AAA', welche nicht in den Prüfkatalogen von z.B. "BIK" enthalten sind. Sie werden nicht getestet.
Trotzdem spricht man hier von vollständiger Konformität - während man gleichzeitig erwähnt, dass die mit der Prüfung beauftragte "TWIN CUBES GmbH" einige Punkte lediglich als „eher erfüllt“ bewertet hat. Die europäische Norm und die BITV kennen diesen Zustand nicht, dort sind Kriterien entweder "erfüllt", oder "nicht erfüllt".
Aber warum werden denn die Punkte 9.5 nicht getestet?
> Clause 9.5 is informative only and contains no requirements requiring test
Steht so in der Norm.
Und natürlich auch hier, für wenn ihr die Meta-Plattformen boykottiert.
(Auch hier gerne Feedback dazu, jeglicher Art, positiv wie negativ. Ich möchte das vielleicht gerne häufiger machen.)
✨ Ich habe es vor längerer Zeit schon mal angeteasert, aber jetzt ist es fertig: Meine erste Bewegtbild-Erzählung über einen der vielen kleinen Aufreger, denen ich durch meine Recherchen zur digitalen #Barrierefreiheit so begegnet bin: Den nicht-existierenden Prüfbericht beim Bundeskriminalamt. Gebt mir doch gern mal ein Feedback und lasst mich wissen was ich besser machen kann. Wenn es euch gefällt, teilt es gern auch weiter:
Auf Instagram hier: https://www.instagram.com/reel/C6Y1vPIICQg/
Wenn Leute Videotutorials über HTML-Sachen machen, dann sind da oft keine Infos über die #Barrierefreiheit enthalten oder sie werden aus den gezeigten Beispielen explizit gelöscht mit Bemerkungen wie "We don't have to worry about that".
Umso toller ist es, einmal ein sehr positives Beispiel zu finden, das "aria-current" in Navigationen direkt mit erklärt, und es eben nicht als unwichtig abtut. Gerade wenn Leute zum ersten Mal lernen, wie sie sowas entwickeln: https://youtu.be/3LvpPl5NjCg
Digitale Barrierefreiheit fängt bei den absoluten Grundlagen an und man lernt sie am besten, wenn sie dir nicht als zusätzlicher, optionaler Kram verkauft werden, sondern wenn du sie direkt mit allem anderen zusammen lernst und als selbstverständlich erachtest.
Deswegen weiß ich immer auch nicht, was ich von "Barrierefreie Websites"-Kursen an Unis u. Ä. halten soll - am Ende sind das einfach nur Web-Sachen und die müssen als Grundlagen gelehrt werden.
🖼️ Wie jeden Sonntag habe ich einen Tipp für eure Alternativtexte: Bildbeschreibungen verleihen euren Posts zusätzlichen Kontext!
Ihr bestimmt selbst, welche Teile des Bildes die für euch wichtigsten sind, und beschreibt diese dann entsprechend zuerst. Ihr könnt auch eure Worte selbst wählen - von künstlerischen Farbbezeichnungen bis hin zu spannenden Aktivitäten. Adjektive sind toll! Findet euren eigenen Stil.
Ich freu' mich auf eure abwechslungsreichen Bildbeschreibungen diese Woche! ✨
🖼️ Ich habe wieder einen Tipp für eure Alternativtexte im Gepäck:
Gestaltet sie nicht wie eine Ostereier-Suche! 🐣 Die wichtigste Information in eurem Bild sollte zuerst beschrieben werden, nicht irgendwo mittendrin oder am Ende.
Wenn euer Bild Text enthält, dann ist oft das die wichtigste Information. Wie die Information dargestellt wird, solltet ihr erst danach beschreiben.
Die Bild-Art ist oft auch wichtig, z.B. „Screenshot“ oder „Foto eines Verkehrsschilds“. 💡
Automatische Barrierefreiheitslösungen wie #Accessibility Overlays funktionieren nicht, sind ableistisch und machen superschmieriges und problematisches Marketing.
In Laufe der letzten Woche habe ich 4 IFG-Anfragen bei Bundesbehörden, einem Bundesland und einer Stadt gestellt, ob eine deutsche Overlay-Firma denn die Genehmigung hat, deren Logos zu führen.
Was soll ich sagen: 2 von 4 Logos sind mittlerweile von deren Website verschwunden. 🏆
Bin gespannt, was da noch kommt.
"Es ist ein Privileg, wenn die Anforderungen, die du hast, verhandelbar sind." sagt Alina Buschmann in einem Reel auf Instagram, in dem es um Barrierefreiheits-Anforderungen mit Arbeitgeber*innen geht.
Mir passiert es auch immer wieder, dass die Umsetzung von einzelnen Bedingungen, die ich habe, als Entgegenkommen geframed wird. Wenn man mir schon entgegenkommt möge ich doch bitte nicht so anstrengend sein und alles bedingungslos einfordern. #Inklusion
Tagsüber bin ich selbstständige Expertin für digitale Barrierefreiheit und Software-Entwicklerin. Nachts dann Aktivistin und Träumerin. Immer blind und neurodivergent. 🏳️🌈Spezi-Lover, Curry-Connaisseur, Hundegöttin. Vielleicht ein bisschen zu süchtig nach Minecraft und Avatar.❗️I almost exclusively post in German.
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