Der Wahl-O-Mat für die #Europawahl ist da - und mit ihm kommt eine frische 'Erklärung zur #Barrierefreiheit', in der die @bpb erklärt, das Tool sei nun vollständig konform mit den gesetzlichen Anforderungen.
Aber ist das wirklich so?
Schon mit den ersten beiden Klicks wird dort die Nichtkonformität zu den Punkten 9.5 Nr. 16 und 20 der EN 301 549 sichtbar. Beide stellen für einige seh- und motorisch behinderte Menschen erhebliche Barrieren dar.
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