Mal wieder ein WTF-Moment: Die Berliner Senatskanzlei hat einen Teil der geltenden gesetzlichen Anforderungen an die digitale #Barrierefreiheit zu "Mindestkriterien" erklärt.
Aber sie haben keine Dokumente dazu, in denen steht, warum und auf welcher Grundlage sie genau diese Kriterien ausgewählt haben und weshalb sie sich über das Gesetz hinwegsetzen.
Zumindest sagen sie das. Ich habe gegen einen IFG-Bescheid Widerspruch eingelegt und hoffe, bald Infos zu bekommen: https://fragdenstaat.de/anfrage/mindestkriterien-fuer-die-digitale-barrierefreiheit/#-