Das Begrüßungsgeld war eine Unterstützung, die in der Bundesrepublik Deutschland jedem einreisenden Bürger der Deutschen Demokratischen Republik sowie der damaligen Volksrepublik Polen, soweit eine deutsche Abstammung nachgewiesen werden konnte, aus Mitteln des Bundeshaushaltes gewährt wurde. Es wurde 1970 in Höhe von 30 Deutschen Mark eingeführt und konnte zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden. 1988 wurde es auf 100 DM erhöht, jedoch auf eine einmalige jährliche Inanspruchnahme beschränkt. Besondere politische und wirtschaftliche Bedeutung erlangte das Begrüßungsgeld infolge der Öffnung der innerdeutschen Grenze am 9. November 1989.
Politischer Anlass
Nach der Errichtung der Berliner Mauer am 13. August 1961 war die Grenze der DDR zur Bundesrepublik Deutschland endgültig geschlossen und der Flüchtlingsstrom in den Westen wurde entschieden eingedämmt. Besucher aus der DDR konnten nur noch aufgrund einer besonderen Ausreiseerlaubnis in den Westen gelangen, die indessen äußerst selten erteilt wurde. Aufgrund der unter der Kanzlerschaft von Willy Brandt ab 1969 abgeschlossenen Ostverträge ergaben sich auch Reiseerleichterungen…