Gestrichen bei der Aufzählung wurden "Sterbeurkunden über den Tod von Ehegatten".
"Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsausweise" wurden verändert in "Versicherungsnummer-Nachweis und elektronische Gesundheitskarte"
Wie gesagt "nur bei glaubhhaft gemachten Berechtigtem Interesse"
Jeder kann sich nach belieben Dokumente vorstellen, bei denen es nach diesem Paragraphen kein Recht auf Änderung gibt, die aber in der Praxis sehr relevant sein könnten.
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