Das betrifft mehrere 1000 Wohnungen pro Monat, wie die Differenz aus der Zahl der Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge auf Seite 1 und den Zusagen mit Zusatzanträgen auf Seite 2 zeigt. Der Großteil davon dürfte auf Wärmepumpen entfallen. (3/5)
Zum einen verbergen sich hinter der Zahl inzwischen mehr Wohneinheiten als in den früheren Monaten. Denn mittlerweile werden auch Mehrfamilienhäuser gefördert, in denen eine Wärmepumpe mehrere Wohnungen versorgt. (2/5)
Die Heizungs-Förderzahlen von Oktober sind da. Die Anträge für Wärmepumpen sind diesmal nicht weiter gestiegen, sondern pendeln sich jetzt bei 15.000 pro Monat ein.
Besonders erfreulich finde ich aber, dass die Kampagne für "wasserstofffähige Gasheizungen" (die in den allermeisten Fällen niemals Wasserstoff nutzen dürften) bisher offensichtlich ins Leere läuft: Auf solche Heizungen entfielen im Oktober ganze 39 Zusagen - das sind 0,2 % der Gesamtzahl. (5/5)
Positiv ist aus meiner Sicht auch, dass die Zusagen für die umstrittenen Biomasse-Heizungen seit vier Monaten kontinuierlich zurückgehen. (Von denen neben übrigens nur 2/3 den Emissionsminderungszuschlag in Anspruch, den man für Biomasse-Heizungen mit geringerem Feinstaub-Ausstoß bekommt.) (4/5)
Eine so klare Kommunikation würde man sich von allen Stadtwerken wünschen: Die Mannheimer MVV kündigt an, ihr Gasnetz bis 2035 stillzulegen. Zudem warnt das Unternehmen, dass die Gaspreise schon vorher deutlich steigen werden und Wasserstoff keine Alternative ist.
Interessant übrigens, dass das Papier, das Christian Lindner als Finanzminister mit BMF-Briefkopf verfasst hat, auf der Webseite des Ministeriums nicht zu finden ist - dafür aber auf der der FDP.
Keine Klimaneutralität bis 2045, keine EEG-Vergütung mehr, Förder-Stopp für Wärmepumpen, Abschaffung der Flottengrenzwerte, weniger internationale Klimafinanzierung, dafür heimisches Fracking-Gas und mehr CCS: Einen so kompletten klimapolitischen Rollback hätte ich der FDP wirklich nicht zugetraut.
Damit gelten Balkonkraftwerke jetzt als privilegierte Maßnahmen. Vermieter und WEGs dürfen eine Genehmigung für solche Anlagen ab sofort in der Regel nicht mehr verweigern, und Auflagen dürfen nur in eng begrenztem Ausmaß gemacht werden.
Das ist jetzt ja fast etwas untergegangen: Das Gesetz, das die Installation von Balkon-Solaranlagen für Mieter und WEG-Eigentümer rechtlich erleichtert, ist gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit ab sofort gültig: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/306/VO.html
Aus dem Berlin.Table: Der Geschäftsführer der bundeseigenen NOW Gmbh soll heute vom Aufsichtsrat abberufen werden. Er gilt als Vertrauter von Klaus Bonhoff („Mr. Wasserstoff“), der in Folge der Fördergeld-Affäre als BMDV-Staatrssekretär entlassen wurde
Versteckte, aber wichtige Verschlechterung im Solarpaket 1: Die geplante Pflicht, das Verlegen von Leitungen für EE-Analgen zu dulden, gilt nicht mehr für alle Grundstücke, sondern nur noch für solche, die sich in öffentlichem Eigentum befinden.
Dies steht im Widerspruch zur Einschätzung vieler anderer Studien, die ein großes Potenzial für die Flexibilisierung der Nachfrage sehen – und zwar gar nicht nur bei der Industrie, wo etwa die Erzeugung von Prozesswärme verschoben werden kann, sondern vor allem bei Wärmepumpen und E-Autos. (8/13)
Die Wirtschaftsweise (und Siemens-Energy-Aufsichtsrätin) Veronika Grimm hat gestern eine Studie veröffentlicht, die ergibt, dass die Kosten der Stromerzeugung bis zum Jahr 2040 insgesamt nicht sinken, obwohl Wind- und Solarstrom bis dahin deutlich billiger werden. Allerdings beruht diese auf einer fragwürdigen Annahme. (1/13)
Der angenommene hohe Gaspreis ist in der Studie aber entscheidend für den ermittelten preisdämpfenden Effekt der AKWs, denn dieser kommt vor allem dadurch zustande, dass die AKWs die teuren Gaskraftwerke zeitweise aus dem Markt drängen. (3/6)