Tatsächlich stammt das Verbot, über das sie sprach, aber gar nicht aus der umstrittenen GEG-Novelle der Ampel-Regierung. Eingeführt wurde es bereits im Jahr 2020 - unter einer Groko-Regierung und dem CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier. (11/11)
Dass Reiche sich auf das Verbot der 30 Jahre alten Heizungen konzentriert, ist noch aus einem anderen Grund erstaunlich. Denn die Ministerin leitete ihre Forderung im Bundestag zwar mit den Worten ein, sie wolle „die Technologieverbote der letzten Novelle zurücknehmen“. (10/11)
Falls sich die Forderung der Ministerin nur auf Gasheizungen beziehen sollte – im Table.Podcast hatte sie nur diese erwähnt – wäre die Zahl natürlich noch geringer; wie hoch genau, konnte das BMWE auf Anfrage nicht mitteilen. (9/11)
Entsprechend niedrig ist die Zahl der Heizungen, die unter das Verbot fallen: Im nächsten Jahr sind es nach Angaben des @BMWK 16.100 Öl- und Gasheizungen – das entspricht weniger als 0,1 Prozent der insgesamt knapp 19 Millionen in Deutschland betriebenen fossilen Heizungen. (8/11)
Auch die Zahl der davon betroffenen Heizungen ist aber extrem gering. Denn das Verbot gilt zum einen nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser, die mindestens seit 2002 vom Eigentümer selbst bewohnt werden, und zum anderen nicht für Heizungen, die Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik nutzen. (6/11)
Das Thema scheint der Ministerin jedenfalls sehr wichtig zu sein. Schon in ihrer Antrittsrede im Bundestag erklärte Reiche: „Als erste Maßnahme werden wir das Betriebsverbot für Heizkessel abschaffen.“ (2/11) https://youtu.be/kHvTcPATH_U?t=594
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hat kürzlich gefordert, das Betriebsverbot für uralte Gasheizungen aufzuheben. Es war nicht ganz leicht, rauszufinden, was sie damit genau meinte und wie viele Heizungen das betreffen würde. Spoiler: Viele sind es nicht. Ein Thread. (1/11)
Auf Nachfrage erklärte das BMWE dazu, die Forderung der Ministerin beziehe sich nicht nur auf Gasheizungen, die vor 1991 eingebaut wurden, sondern auf alle, die über 30 Jahre alt seien. Für diese sieht das GEG in §72 ebenfalls ein Betriebsverbot vor. (5/11) https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__72.html
In Fachkreisen sorgte diese Äußerung für Verwunderung, denn dieses Verbot besteht seit 2020; die Heizungen, die davon betroffen waren, sind also in der Regel längst stillgelegt, sodass eine Streichung dieser Regel in der Praxis wenig verändern würde. (4/11)
Nach gerade mal zehn Tagen Urlaub in ein völlig verändertes Land zurückkommen: Wie schnell absolute Tabus fallen können, hat wirklich etwas Beängstigendes.
Die klimapolitische Bilanz der Ampel-Regierung fällt besser aus, als viele Berichte vermuten lassen: Nach Berechnungen von @AgoraEW sind die Emissionen im Jahr 2024 um weitere 3 Prozent gesunken. Das deutsche Klimaziel für dieses Jahr wird damit klar erreicht. (1/8)
Torschlusspanik vor dem Regierungswechsel - oder endlich der Sieg der Vernunft? In der Woche vor Weihnachten sind bei der KfW jedenfalls über 16.800 Haupt-Förderanträge für klimafreundiche Heizungen eingegangen. Das sind viermal so viele wie im Oktober im Schnitt pro Woche eingingen. (1/3)
Die Union will nicht nur die GEG-Novelle zurücknehmen, sondern auch die finanzielle Förderung für Wärmepumpen deutlich kürzen, kündigt Jens Soahn beim Forum Wärmepumpe an.
Das betrifft mehrere 1000 Wohnungen pro Monat, wie die Differenz aus der Zahl der Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge auf Seite 1 und den Zusagen mit Zusatzanträgen auf Seite 2 zeigt. Der Großteil davon dürfte auf Wärmepumpen entfallen. (3/5)
Zum einen verbergen sich hinter der Zahl inzwischen mehr Wohneinheiten als in den früheren Monaten. Denn mittlerweile werden auch Mehrfamilienhäuser gefördert, in denen eine Wärmepumpe mehrere Wohnungen versorgt. (2/5)
Die Heizungs-Förderzahlen von Oktober sind da. Die Anträge für Wärmepumpen sind diesmal nicht weiter gestiegen, sondern pendeln sich jetzt bei 15.000 pro Monat ein.