Auch die Zahl der davon betroffenen Heizungen ist aber extrem gering. Denn das Verbot gilt zum einen nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser, die mindestens seit 2002 vom Eigentümer selbst bewohnt werden, und zum anderen nicht für Heizungen, die Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik nutzen. (6/11)