@digitalcourage https://www.juraforum.de/lexikon/gesetzliches-zahlungsmittel Ich sehe hier keine EinschrĂ€nkung etwa auf bestimmte UnternehmensgröĂen. Es wird sogar das Beispiel Ărzt.inn.enpraxis genannt. Freiberufliche sind privilegierte SelbstĂ€ndige, also insofern mit kleinen BĂ€ckereien vergleichbar. Euro-Banknoten mĂŒssen unbegrenzt, Euro-MĂŒnzen bis 200 Euro bzw. 50 MĂŒnzen akzeptiert werden. Die Anti-GeldwĂ€schebestimmungen, die unbare Zahlung groĂer BetrĂ€ge verlangen, dĂŒrften bei Brötchen und auch bei umfangreichen Zahnsanierungsarbeiten selten zum Tragen kommen. Und in Ă€rztlichen Praxen sind die Daten eh in vernetzten haus- und fachĂ€rztlichen Praxis-, E-Pat.akten-, Krankenversicherungs, Arbeit»geben«den-, E-Rezept-, E-AU-, Apotheken-, kommerziellen Software- und Zahlungsdienstleistendenrechnern, alles mit unfreier Software und weitgehend unkontrolliert und teils dilettantisch betrieben, da ist praktisch das Bargeld eh nicht anonym, da stellen sich aktuell ganz andere Datenschutz-, Privatheits- und Informationsfreiheitsfragen.