@digitalcourage https://www.juraforum.de/lexikon/gesetzliches-zahlungsmittel Ich sehe hier keine Einschränkung etwa auf bestimmte Unternehmensgrößen. Es wird sogar das Beispiel Ärzt.inn.enpraxis genannt. Freiberufliche sind privilegierte Selbständige, also insofern mit kleinen Bäckereien vergleichbar. Euro-Banknoten müssen unbegrenzt, Euro-Münzen bis 200 Euro bzw. 50 Münzen akzeptiert werden. Die Anti-Geldwäschebestimmungen, die unbare Zahlung großer Beträge verlangen, dürften bei Brötchen und auch bei umfangreichen Zahnsanierungsarbeiten selten zum Tragen kommen. Und in ärztlichen Praxen sind die Daten eh in vernetzten haus- und fachärztlichen Praxis-, E-Pat.akten-, Krankenversicherungs, Arbeit»geben«den-, E-Rezept-, E-AU-, Apotheken-, kommerziellen Software- und Zahlungsdienstleistendenrechnern, alles mit unfreier Software und weitgehend unkontrolliert und teils dilettantisch betrieben, da ist praktisch das Bargeld eh nicht anonym, da stellen sich aktuell ganz andere Datenschutz-, Privatheits- und Informationsfreiheitsfragen.