@digitalcouragehttps://www.juraforum.de/lexikon/gesetzliches-zahlungsmittel Ich sehe hier keine Einschränkung etwa auf bestimmte Unternehmensgrößen. Es wird sogar das Beispiel Ärzt.inn.enpraxis genannt. Freiberufliche sind privilegierte Selbständige, also insofern mit kleinen Bäckereien vergleichbar. Euro-Banknoten müssen unbegrenzt, Euro-Münzen bis 200 Euro bzw. 50 Münzen akzeptiert werden. Die Anti-Geldwäschebestimmungen, die unbare Zahlung großer Beträge verlangen, dürften bei Brötchen und auch bei umfangreichen Zahnsanierungsarbeiten selten zum Tragen kommen. Und in ärztlichen Praxen sind die Daten eh in vernetzten haus- und fachärztlichen Praxis-, E-Pat.akten-, Krankenversicherungs, Arbeit»geben«den-, E-Rezept-, E-AU-, Apotheken-, kommerziellen Software- und Zahlungsdienstleistendenrechnern, alles mit unfreier Software und weitgehend unkontrolliert und teils dilettantisch betrieben, da ist praktisch das Bargeld eh nicht anonym, da stellen sich aktuell ganz andere Datenschutz-, Privatheits- und Informationsfreiheitsfragen.
@digitalcourage Der smarte, coole Bäckereiunternehmer, der mit 40 jugendliche Kappen trägt, hat es mir besonders angetan. Eine Frage, eine Anmerkung.zur Sendung bzw. zum Thema.
Irgendwann hab ich mal gelernt, Bargeld sei gesetzliches Zahlungsmittel, und das heiße, das Gesetz lege fest, dass sich jedenfalls Gewerbe nicht weigern könne, Bargeld als Zahlungsmittel zu akzeptieren. War das nie so? Wenn doch.liegt es an mangelhafter Umsetzung / Gesetzeswirklichkeit? Oder haben sich seit damals die Gesetze dazu geändert? Ich schau das nachher mal auf buzer.de nach, am richtigen Rechner.
Die Argumente 1. Hygiene und 2. Aufwand und Risiko (Kasse zählen, Münzen rollen, Scheine bündeln, zur Bank tragen) sind vorgeschoben. Ich kenne hier in der ländlichen Gegend eine Bäckereifiliale, deren Zahlautomat auch Bargeld nimmt, und eine Reihe Supermarktselbstscannerplätze (3 oder 4 Kassen), die auch Bargeld nehmen. Geldtransport ist eine einkaufbare Dienstleistung. …