@HistoPol @Mina @SilviaMarton Die Deutsche Staatsbürgerschaft kann nicht aberkannt werden. Es gibt keine. Da Du Dir gern Gedanken über Subjekt und Objekt machst: Eine Staatsbürgerschaft setzt ein Rechtsubjekt voraus, dass sie haben kann. Das Deutsche Recht kennt nur die Staatsangehörigkeit. (Die "Erwerbern" auch nicht entzogen werden kann, wenn dadurch Staatenlosigkeit droht). Deutsche Staatsangehörige können diesen Statu´s nicht verlieren. Diese Formuleirung wurde damals 1913 von Kaiser 1/2