Ich verstehe, dass Sie persönlich betroffen sind und empfindlich reagieren, aber das hier ist nicht sachlich.
Wie Nietzard richtig anführt und Sie als Jurist wissen sollten, ist die Unschuldsvermutung ein rechtsphilosophischer Begriff.
Festzustellen, dass sie vor Gericht gilt, stellt sie nicht in Frage. Dies so darzustellen, ist Hetze.
Ein Bestehen darauf, dass sie überall zu gelten habe, ist ein wesentlich autoritärer Anspruch.
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