@jan_buehlbecker
Naja, er bezieht sich auf die Doppelstaatsbürgerschaft. Diese Menschen würden dann nicht staatenlos. Also ist es im Rahmen des Grundgesetz.
Art 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
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Ute Vogel (frauvogel@nrw.social)'s status on Monday, 06-Jan-2025 13:16:35 JSTUte Vogel