@lenaschimmel Das verweist dann über die Apethenkbetriebsordnung auf §18 https://www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987/__18.html und da ist dann "nur" noch die Rede von in der EU zugelassenen Arzneimitteln. Daraus lese ich: Fertigarzneimittel aus dem EU Ausland, ohne Zulassung in mindestens einem EU Land dürfen zumindest nach dieser Vorschrift von einer Apotheke nicht eingeführt oder im Verkehr gebracht werden.