Dabei bin ich über Arzneimittelgesetz (AMG)
§ 73 Verbringungsverbot gestolpert und bin sehr überrascht.
Das liest sich für mich so, als ob Apotheken nicht-zugelassene Arzneimittel einfach importieren dürfen, wenn jemand sie bestellt. Wo ist der Haken? Das wäre doch zu einfach um wahr zu sein, wenn ich das einfach bei der Apotheke hier um die Ecke bestellen dürfte?!
(Mit viel Recherche kann ich mir das evtl. selbst beantworten, aber vielleicht weiß es jemand von euch.)