3) Um einer Kontrolle durch die Öffentlichkeit zu entgehen, stufte das Ministerium einfach *alle* Akten zu den Masken als Geheimsache ein. Das ist natürlich rechtswidrig.
4) Damit auch der Bundestag die Akten nicht richtig kontrollieren kann, stufte das Ministerium die Geheimhaltungsstufe der Akten durch eine externe Agentur (!) nochmals hoch. Intern behandelte es die Akten aber nicht nach der Geheimhaltungsstufe.