Das BMG übermittelte zwischen dem 23. Juni und 28. September 2021 weniger als 350 Prüfberichte an den Deutschen Bundestag, nachdem der damalige Bundesminister für Gesundheit im Haushaltsausschuss und im Ausschuss für Gesundheit eine Offenlegung der Prüfpraxis zugesagt hatte. Zu diesem Zweck wählte ein externer Dienstleister über mehrere Monate Prüfberichte nach bestimmten Kriterien aus, schwärzte eine Reihe von Angaben, paginierte die Ausdrucke von Hand und übersandte anschließend einen Scan dem BMG. Dort wurden die einzelnen Seiten ausgedruckt, von Hand mit einem Stempel „VS-VERTRAULICH amtlich geheim gehalten“ versehen und an die Geheimschutzregistratur des Deutschen Bundestages übermittelt, ohne dass die konkreten Auswahlkriterien für die Prüfberichte offengelegt wurden. Sämtliche weiteren, bei einer solchen Einstufung zwingend erforderlichen Kennzeichnungen unterblieben. Das BMG behandelte die so übermittelten Prüfberichte intern nicht entsprechend den Vorgaben für VS-VERTRAULICH eingestufte Verschlusssachen.
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