Prokurator (lateinisch procurator) ist eine aus dem römischen Rechts- und Staatswesen überkommene Amtsbezeichnung, die in unterschiedlichen historischen Epochen und Zusammenhängen als Titulatur für bestimmte Funktionsträger oder Bedienstete in der Vermögens- oder Staatsverwaltung oder in der Rechtspflege in Gebrauch war und zum Teil noch heute fortlebt.
Das Wort procurator ist von dem lateinischen Verb procurare abgeleitet, was so viel wie „besorgen“ bzw. „(stellvertretend) für etwas Sorge tragen“ bedeutet. In der ursprünglichen Bedeutung ist ein Prokurator jemand, der sich im Auftrag oder im Namen eines anderen um dessen Angelegenheiten oder Unternehmungen kümmert, also ein Beauftragter, Geschäftsbesorger, Geschäftsführer oder Verwalter. In dieser Funktion genießt er besonderes Vertrauen und ist in der Regel mit Vertretungsmacht ausgestattet, um für seinen Geschäftsherrn oder Auftraggeber handeln zu können. Diese Grundbedeutung lebt auch im modernen Italienischen fort, wo procuratore in der Hauptbedeutung noch immer „Bevollmächtigter“ heißt. In diesem Sinne ist der Begriff auch in dem deutschen…