Beim Grundgesetz ist das schon ziemlich gut geregelt: Die nötige 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat sowie die Ewigkeitsklausel für die Grundrechte sind schon sehr sinnvoll.
Allerdings muss man auch zwischen Verfassung und Verfassungswirklichkeit unterscheiden: In den USA herrscht die absurde Situation, dass aufgrund von Machtkalkül auch dringend gebotene Erneuerungen nicht mehr möglich sind.