Rechtseinheit ist in der Schweiz nicht verwirklicht. Theoretisch können zwei sich völlig widersprechende Artikel in der Verfassung stehen und es gibt kein Verfassungsgericht, welches das auflöst.
Auch ist die Fernwirkung einer Volksinitiative nicht Teil des vorgelegten Textes. Ich denke, wenn, wie geschehen, der Bau von Minaretten untersagt, aber der von Kirchtürmen weiterhin erlaubt ist, hätte es explizit in den Initiativtext gehört, dass damit die Freiheit der
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