Die Ausnahmen nach (2) für Verwandtschaft aus dem Offenbarungsverbot bleiben weiter genauso wie im Referentenentwurrf
Die neuen §3/§4 geben an, wann Daten über frühere Vornamen und einträgevon amtlichen Stellen/Informationssystemen verarbeitet, ausgetauscht werden können.
Ich kann nicht einschätzen was das in der Praxis konkret bedeutet, und wie angemessen oder nichtangemessen dies ist
(/16)