@HistoPol @Mina @SilviaMarton Konnte er nicht. Ich bin bayerischer Staatsbürger qua Geburt. So steht es in unserer Verfassung. Da die Staatsbürgerschaft ius solis ist, und nicht "verliehen" wird, kannsie nicht entzogen werden. Die Deutsche Staatsangehörigkeit steht rechtssystematisch auf einer ganz anderen Grundlage.