Am 2. März 1977 unterstrich das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung staatlicher Öffentlichkeitsarbeit: Sie muss die Bürgerinnen und Bürger über entscheidende Sachfragen umfassend informieren. Wenn ein Ministerium diese Information nur gefiltert über kommerzielle Anbieter anbietet, obwohl ihm unentgeltliche, ungefilterte Wege (eigene vorhandene Website, Fediverse-Account) zu geringem Aufwand zur Verfügung stehen, darf man zu Recht fragen, ob gegen diese Verpflchtung verstossen wird [1/2]
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Ulrich Kelber (ulrichkelber@bonn.social)'s status on Friday, 06-Sep-2024 21:52:24 JST Ulrich Kelber - GreenSkyOverMe (Monika) repeated this.
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Ulrich Kelber (ulrichkelber@bonn.social)'s status on Friday, 06-Sep-2024 21:52:37 JST Ulrich Kelber Und weiter noch: Wenn die Bundesbürger:innen die ihnen zustehenden Informationen des Ministeriums nur dadurch erhalten können, dass ihr Verhalten getrackt wird und sie Netzwerken mit politischen Ambitionen deren Besitzer ausgeliefert sind, darf die Vereinbarkeit dieses Vorgehens des Bundesministeriums mit der DSGVO bezweifelt werden [2/2]