Und weiter noch: Wenn die Bundesbürger:innen die ihnen zustehenden Informationen des Ministeriums nur dadurch erhalten können, dass ihr Verhalten getrackt wird und sie Netzwerken mit politischen Ambitionen deren Besitzer ausgeliefert sind, darf die Vereinbarkeit dieses Vorgehens des Bundesministeriums mit der DSGVO bezweifelt werden [2/2]